Denkmalrechtliche Grundlagen

Dringliche liturgische Notwendigkeit für einen Umbau fehlt bei St. Hedwig

Das Berliner Denkmalschutzgesetz (DSchGBln) enthält klare Bedingungen für die Anwendung möglicher Ausnahmen für gottesdienstlich genutzte Räume von Religionsgemeinschaften. Bei der St. Hedwigs-Kathedrale fehlt die geforderte liturgische Notwendigkeit für Denkmaländerungen. Quellenangaben für Anwendungsrichtlinien finden sich in der zum Download bereitgestellten Darlegung.

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Gesetzlichen Grundlagen des Denkmalschutzes für Kirchen im Land Berlin
Gesetzliche Grundlagen_Berlin_Denkmalsch
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