Offenlegung der Unterlagen zur Denkmalzerstörung

Bisher verheimlichte Dokumente entlarven das kirchliche Vorgehen


Denkmalrechtlicher Bescheid der Unteren Denkmalschutzbehörde

Datum

22.03.2018


Gegenstand

Bescheid des Bezirksamt Mitte von Berlin (Stadtentwicklungsamt_bearbeitet von Stadtrat Ephraim Gothe), der dem Erzbischöflichen Ordinariat des Erzbistums Berlin zugestellt wurde – (Umfang 34 Seiten)



Grundstück

Berlin-Mitte, Behrenstraße & Hinter der Katholischen Kirche & Hedwigskirchgasse & Bebelplatz


Vorhaben

Umbau- und Neubaubegehren St. Hedwigs-Kathedrale und Bernhard-Lichtenberg-Haus


Antragsteller

Erzbistum Berlin, Erzbischöfliches Ordinariat



Exzerpt der Akteneinsicht des Denkmalrechtlichen Bescheids der Unteren Denkmalschutzbehörde des Bezirksamt Mitte von Berlin zum Download

Die Ausarbeitung fasst den Inhalt des 34-seitigen Denkmalrechtlichen Bescheids auf 13 Seiten zusammen. Alle Daten und Entscheidungen werden dargestellt, auf die Fremdtexte, die als Literaturrecherchen in den Verwaltungstext eingefügt wurden, ist dabei verzichtet worden.

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Exzerpt der Akteneinsicht des Denkmalrechtlichen Bescheids der Unteren Denkmalschutzbehörde des Bezirksamt Mitte von Berlin
Zusammenfassung des Bescheids als Ausarbeitung der Freunde der St. Hedwigs-Kathedrale von Werner J. Kohl – Umfang 13 Seiten
Exzerpt-Denkmalrechtlicher-Bescheid-UD.p
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Vollständiger Text des Denkmalrechtlichen Bescheids der Unteren Denkmalschutzbehörde zum Download

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Denkmalrechtlicher Bescheid vom 22.03.2018 des Bezirksamts Mitte von Berlin
Umbau- und Neubaubegehren St. Hedwigs-Kathedrale und Bernhard-Lichtenberg-Haus– unterzeichnet von Ephraim Gothe – Umfang 34 Seiten
2018-03-22-Denkmalrechtlicher-Bescheid.p
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