AKTUALISIERUNG nach neuer Pressemitteilung des Erzbistums Berlin vom Dezember 2018
Ein Erzbischof ohne theologische Überzeugung: Was Koch zur Genehmigung theologisch begründete, gilt nun nicht mehr. Nachdem die denkmalrechtliche Genehmigung erteilt worden war, ändert sich plötzlich die Theologie und es soll doch ein Kreuz auf die Kuppel.
Mit "falscher List" wurde vom EBO verfassungsrechtliche Religionsfreiheit missbraucht.
Der Berliner Erzbischof Koch will im Zuge eines geplanten radikalen Umbaus der denkmalgeschützten Hedwigskathedrale das Kreuz von der Kuppel demontieren lassen. Die Kathedrale soll dem heidnischen Pantheon Roms gleichen, das Kreuz auf der Kathedrale würde aus dem Stadtbild verschwinden. „Derzeit ist das Kreuz auf der Kuppel nur aus der Entfernung gut wahrzunehmen.“ – So begründete das Erzbistum Berlin den Antrag zur Kreuzentfernung.
Als „Bestandteil des liturgisch-theologischen Gesamtkonzepts“ forderte der Erzbischof von staatlichen Behörden erfolgreich die Genehmigung zur Zerstörung der denkmalgeschützten Innengestaltung des Kirchenraums und der denkmalgeschützten Fassade und beruft sich dabei auf Religionsfreiheit.
Ist das "liturgisch-theologische Gesamtkonzept", bei dem ein Kreuz stört, noch ein christliches?
Katholiken fragen sich, weswegen das Kreuz der Kathedrale entfernt werden soll. Da die Planung nicht offengelegt wurde, werden von Gläubigen denkbare Varianten erwogen.
Wer anderes behauptet, lügt nachweislich.
Akteneinsicht am 14.03.2018 bei der Obersten Denkmalschutzbehörde des Landes Berlin bestätigte die Recherchen der Morgenpost.
Die Absicht zur Kreuzlosigkeit entscheidet.
Es ist unerheblich, was am Ende genehmigt wird oder was das Erzbistum Berlin tatsächlich tut. Der dokumentierte Vorsatz ist nicht abzustreiten.
Link zu einer alternativen Variante
Was soll aus der Kathedrale werden, wenn man das Gebäude nicht durch ein Kreuz an höchster Stelle als eine katholische Kirche kennzeichnet? Ist ein Kongresszentrum geplant oder soll die Immobilie nach einem Umbau für vielfältige Zwecke genutzt und ggf. gewinnbringend vermietet werden? Ein externer Kommentar ging diesen Fragen schon im August 2016 nach.