Vatikanisches Dekret bestätigt die bestehende Gestalt

Gegenwärtiger Zustand der Kathedrale entspricht dem liturgischen Recht


Römisches Dekret vom 14.03.2017

Nun liegt eine weitere Antwort aus dem Vatikan vor, in der gottesdienstlichen Belange des Kirchenraumes der St. Hedwigs-Kathedrale hinsichtlich liturgischer Normen bewertet werden:

Der hier zitierte Auszug, der sich auf die Liturgie in der Kathedrale bezieht, ist Punkt 8 dieses Römischen Dekretes entnommen.

Schlussfolgerungen:

1.  der gegenwärtige Zustand (der Kathedrale) verletzt nicht liturgisches Recht;

2.  Rechte der betroffenen Organe (staatliche Genehmigungsbehörden) sind stets zu wahren.

Die vatikanische Kongregation für den Klerus geht sicher davon aus, dass das Erzbistum Berlin den staatlichen Genehmigungsbehörden die liturgische Unbedenklichkeit des Bestandes wahrheitsgetreu mitteilt, was die Genehmigungsfähigkeit des geplanten Umbaus ausschließt. Fehlinformationen oder Täuschungen der kirchlichen Verantwortlichen zur Durchsetzung eines Umbaus gegen geltendes Denkmalrecht wären unredlich und verwerflich.

Auf die Liturgie bezogener Auszug:

 

"Die Argumentation hinsichtlich der liturgischen Normen, die von der Rekurrentin in ihrer remonstratio an den Erzbischof dargelegt wurde, fließt nicht in die Entscheidung dieses Dikasteriums ein, weil weder der gegenwärtige Zustand noch die vorgesehene Lösung liturgisches Recht verletzen dürfte. 

Darüber hinaus liegt es im Ermessen des Bischofs - stets unter Wahrung der Rechte der betroffenen Organe - , eine Entscheidung für eine bestimmte Umsetzung der Innenraumgestaltung der Kathedrale zu treffen. 

Desgleichen legt dieses Dikasterium keine Bewertung der Qualität der architektonischen Arbeit vor, weder hinsichtlich der gegenwärtigen Innenraumausstattung von Prof. Dr. Hans Schwippert noch hinsichtlich des geplanten Projekts des Architekturbüros "Sichau & Walter"  (Einem römischen Dekret vom 14.03.2017 zu einem Rekursverfahren entnommen, das sich mit der Hedwigskathedrale Berlin befasste)



Vatikanische Zustimmung zum Umbau? – Fehlanzeige !

Keine Bestätigung von Dr. Kochs Behauptung durch Päpstl. Kongregation


Behauptung im Hirtenwort Kochs

"Über den Apostolischen Nuntius in der Bundesrepublik Deutschland, Erzbischof Nicola Eterović, der die Umgestaltung persönlich unterstützt, haben zwischenzeitlich auch die zuständigen päpstlichen Stellen ihre grundsätzliche Zustimmung zum Ausdruck gebracht." (Erzbischof Dr. Koch, 01.11.2016)

Im Vatikan für Liturgie zuständig:

Die Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung (lat.: Congregatio de Cultu Divino et Disciplina Sacramentorum; auch Liturgiekongregation) ist eine Zentralbehörde (Dikasterium) der römisch-katholischen Kirche.

Keine Bestätigung aus Rom !

Am 05.01.2017 informierte Jörg-Michael Susa die im Vatikan für liturgische Angelegenheiten zuständige Liturgiekongregation schriftlich über Dr. Kochs Hirtenwort "zum Umbau der St. Hedwigs-Kathedrale in Berlin, richtiger zur Zerstörung eines historischen, wertvollen und unter Denkmalschutz stehenden Innenraumes durch die Schließung des Zuganges zur Krypta". Er bat um Aufklärung, ob dazu tatsächlich "aus dem Vatikan Zustimmung vorliegt". 

 

Mit Schreiben vom 24.01.2017 wurde geantwortet.

Dr. Kochs Behauptung einer Zustimmung wurde darin jedoch nicht bestätigt. (s. Abbildung)




Schlussfolgerung aus dem Hinweis der päpstlichen Liturgiekongregation

Alle mit der Feier der Liturgie zusammenhängende Fragen sollte der zuständige Berliner Erzbischof beantworten. Die bisher unbeantworteten Fragen sind deshalb mit Nachdruck zu unterstreichen. 

Das Hirtenwort gibt keine liturgische Begründung für einen Umbau.