Offenlegung der Unterlagen zur Denkmalzerstörung

Bisher verheimlichte Dokumente entlarven das kirchliche Vorgehen


Dissensentscheidung der Obersten Denkmalschutzbehörde Berlin

Datum

05.02.2018


Gegenstand

Entscheidung der Obersten Denkmalschutzbehörde (Dr. Dagmar Tille) im Dissensverfahren – Prüfvermerk St. Hedwigs-Kathedrale – (Umfang 48 Seiten)



Grundstück

Berlin-Mitte, Behrenstraße & Hinter der Katholischen Kirche & Hedwigskirchgasse & Bebelplatz


Vorhaben

Umbau- und Neubaubegehren St. Hedwigs-Kathedrale und Bernhard-Lichtenberg-Haus


Antragsteller

Erzbistum Berlin, Erzbischöfliches Ordinariat



Schreiben der Berliner Obersten Denkmalschutzbehörde an das Bezirksamt Berlin Mitte

Das fünfseitige Schreiben an die für die denkmalrechtliche Genehmigung zuständige kommunale Behörde fasst den Text des 48-seitigen Prüfvermerks, der als Anlage beigefügt wurde, auf fünf Seiten zusammen.

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Schreiben zur Dissensentscheidung vom 05.02.2018 von der Obersten Denkmalschutzbehörde Berlins an das Bezirksamt Berlin-Mitte
Schreiben zur St. Hedwigs-Kathedrale von Dr. Dagmar Tille an Ephraim Gothe – Umfang 5 Seiten
2018-02-05-Dissensentscheidung-Anschreib
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Vollständiger Text des Prüfvermerks zum Download

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Entscheidung der Obersten Denkmalschutzbehörde im Dissensverfahren vom 05.02.2018
Prüfvermerk St. Hedwigs-Kathedrale – unterzeichnet von Dr. Dagmar Tille – Umfang 48 Seiten
2018-02-05-SenKultEuropa-Dissensverfahre
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