Am 16.10.2017 fand im Bernhard-Lichtenberg-Haus neben der Kathedrale ein Pressegespräch statt.
Der Pressesprecher des Erzbistums Berlin, Stefan Förner, gab eine Erklärung ab:
"Das erzbischöfliche Ordinariat begrüßt die Gründung des Vereins (hedwig21)., der freilich unabhängig und nicht initiiert ist vom Erzbistum Berlin. Dompropst Przytarski, der für die Umgestaltung der Kathedrale im Erzbistum Berlin verantwortlich ist, ist Mitglied im Vorstand des Vereins (hedwig21)."
Damit stellen sich Aussagen Dompropst Przytarskis, des Gründers und Vorstandsmitglieds des Vereins "hedwig21", die er in einem jüngst veröffentlichte Interview preisgab, als irreführend heraus. In dem Artikel „2023 müssen wir fertig sein“ im „Tag des Herrn:“ vom 12.10.2017 finden sich die Zitate (http://www.tag-des-herrn.de/content/dompropst-tobias-przytarski-im-interview):
Aussage des Dompropsts Przytarski:
Frage: Was können Sie uns sagen zum aktuellen Stand bezüglich des Umbaus der Kathedrale?
"Wir haben mit den Architekten in den letzten Jahren den Siegerentwurf weiterentwickelt. Jetzt sind wir in einer Phase, in der es um die behördlichen Genehmigungen geht. Bevor diese nicht vorliegen, kommen wir bei vielen Themen nicht weiter. Das beschäftigt uns derzeit intensiv. Dann gibt es natürlich auch noch Entscheidungen, die für Details getroffen werden müssen: Altarstufe oder nicht? Stühle oder Bänke? ... Viele Fragen, die schon in den vergangenen Jahren heiß diskutiert wurden."
Am 16.10.2017 wurde von hedwig21 bekannt gegeben, dass "seit Wochen" ein Antrag beim Landesdenkmalamt auf eine Aberkennung des Denkmalstatus für die Innengestaltung der Kathedrale gestellt worden ist. Warum verschwieg das Vereinsvorstandsmitglied Przytarski diese Information am 12.10.2017 im Interview für die Leser der Kirchenzeitung "Tag des Herrn"?
Fachliche Einordnung der Desinformation:
Die Aussagen Przytarskis führen die Leser in die Irre und belegen das Gegenteil von Transparenz.
Die behauptete Weiterentwicklung wird vor Kirchenmitgliedern geheimgehalten, falls sie tatsächlich vorläge.
Die Phase, in der es "um die behördlichen Genehmigungen geht", im Bauordnungsrecht als "Genehmigungsplanung" (Phase IV der HOAI) definiert, beruht auf vollständig ausgearbeiteten Plänen (Grundrisse, Schnitte, Details, Kostenermittlungen) der HOAI-Phase III "Entwurfsplanung". Warum werden diese Pläne den Kirchenmitgliedern nicht zur Diskussion gestellt? Ein klarer Fall von Intransparenz.
Wenn es nur noch um Details, wie "Altarstufe" oder "Stühle" ginge, könnten alle anderen Ergebnisse bekanntgegeben werden.
Aber alle den Verantwortlichen des Erzbistums Berlin gestellten Fragen (im Januar 2015 an den damaligen Dompropst und Bauverantwortlichen Rother geschrieben) blieben seit Jahren unbeantwortet. Siehe Link zu offenen Fragen.
Entgegen dem bauordnungsrechtlich üblichen Verfahren, will der neue Immobilienbesitzer EBO die Baugenehmigungsbeantragung erst dann vornehmen, wenn staatliche Behörden vorab den Denkmalschutz für die Innengestaltung der St. Hedwigs-Kathedrale aufheben würden. Sicher wird bei den kirchlichen Verantwortlichen mit Einflussnahme politischer Freunde und Unterstützer gerechnet.
Die Aberkennung des Denkmalschutzes, obwohl die Gründe für eine Ausnahmeregelung nach § 21 Denkmalschutzgesetz des Landes Berlin (DSchGBln) nicht gegeben sind, wäre rechtswidrig. Katholiken, Theologen und Fachexperten (z.B. Prof. Dr. Ulrich Battis) wissen, dass es keine liturgischen Gründe gibt, die einen Umbau der Hedwigskathedrale notwendig machen. Allein gottesdienstliche Belange sind nach dem DSchGBln bei der Abwägung der Schutzgüter zu berücksichtigen.
Liturgischen Umbaugründe werden vom Erzbistum Berlin nicht genannt. Darauf nahm Prof. Dr. Ulrich Battis bei der Podiumsdiskussion der Deutschen Stiftung Denkmalschutz am 29.06.2017 Bezug:
(Zitate s. http://www.die-tagespost.de/kirche-aktuell/Blanke-Nerven-unter-Bauplaenen;art312,179839)
„Insbesondere die Verwaltungsrechtler Battis und Kemper zogen massiv in Zweifel, ob das Erzbistum überhaupt berechtigt sei, den denkmalgeschützten Innenraum der Kathedrale nach eigenem Gutdünken umzugestalten: „Denkmalschutzrecht ist deutsches Verwaltungsrecht, und daran hat sich auch die Kirche zu halten“, betonte Battis. Die Gründe, die das Erzbistum für die Notwendigkeit eines Umbaus vorgebracht habe, seien durchweg fadenscheinig; unter diesen Umständen habe der kulturelle Wert des Baudenkmals Vorrang vor den Nutzungsinteressen der Kirche.
Aussage des Vereins "hedwig21":
Dr. Krieger zum Planungsstand: "Im Moment ist ein Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung eingereicht."
Auf die Nachfrage einer Journalistin nach dem Datum, an dem die Einreichung erfolgt sei, antwortete Dr. Krieger ungenau:
"Seit einigen Wochen. Wir hoffen bis Ende des Jahres (2017) auf ein Ergebnis"
Auf die Frage nach den Zeitpunkten von Bauantragstellung und Baubeginn antwortete er:
"Bauantragstellung in der ersten Hälfte 2018, Genehmigung wird Ende 2018 erwartet. Baubeginn aus heutiger Sicht nicht vor 2019."
Fachliche Richtigstellung falscher Aussage:
Der Pressesprecher des EBO, Stefan Förner, wurde mit dieser Angaben des Vereins konfrontiert, zu dessen Vorständen Dompropst Przytarski gehört, und sah sich gezwungen, die Desinformation des Vereins im öffentlichen Pressegespräch wie folgt zu korrigieren: "Zum gegenwärtigen Zeitpunkt gibt es keinen neuen Sachstand, den ich mitteilen kann. (18.10.2017)"
"der Antrag auf denkmalrechtliche Genehmigung würde durch den Bauherrn gestellt. (19.10.2017)"
Das Vorstandsmitglied des desinformierenden Vereins, Dompropst Przytarski, hatte im Interview (TdH, 12.10.2017) irreführend mitgeteilt: „Jetzt sind wir in einer Phase, in der es um die behördlichen Genehmigungen geht.“ Wenn man „in einer Phase“ ist, wo es um „Genehmigungen geht“, legt das die Annahme nahe, dass Anträge auf diese Genehmigungen gestellt sind, wie es der Verein des Dompropstes behauptete.
Über die Pressestelle lässt Dompropst Przytarski nun wohl die verwirrenden, widersprüchlichen Verlautbarungen der beiden Gremien, denen er in Personalunion vorsteht bzw. mit vorsteht (Metropolitankapitel und Verein hedwig21 präzisieren bzw. richtigstellen.
Aussage des Vereins "hedwig21":
Dr. Krieger zum Sanierungsaufwand: "Zur Reparatur der Lüftungskanäle muss der Steinfussboden auf jeden Fall kaputt gemacht werden." Wegen notwendiger Sanierung der Installationen müssten sowieso alle Oberflächen im Innenraum der Kathedrale entfernt werden.
"Mit der Renovierung ist es nicht getan, da alle maroden Installationen unter den Oberflächen liegen."
Fachliche Richtigstellung falscher Aussage:
Es gibt moderne, zerstörungsfreie Untersuchungsmethoden und die Möglichkeit örtlich begrenzter Reparatur mit der Wiederherstellung aller Bauteile des denkmalgeschützten Bestands.
Die Sanierung der ebenfalls denkmalgeschützten Neuen Nationalgalerie liefert das Beispiel, wie die Installationen renoviert und erneuert werden können, ohne Schätzenswertes zu zerstören.
Mit fachlich nicht haltbarer Argumentation soll nur der Plan gerechtfertigt werden, statt der vorhandenen Luftheizung eine bauphysikalisch völlig ungeeignete Fußbodenheizung in der Kathedrale zu installieren, wofür sämtliche Natursteinböden entfernt werden müssten.
Aussage des Vereins "hedwig21":
Dr. Krieger zur Tiefe der beabsichtigten großflächigen Unterkellerung des kompletten Hofes zwischen Kathedrale und B.-Lichtenberg-Haus: "Das, was wir brauchen sind 4 Meter."
Bei einer Nachfrage nach dem Pressegespräch räumte Dr. Krieger ein, dass er nur die lichte Höhe der geplanten Kellerräume meinte. Journalisten konnten seinen Worten nicht entnehmen, dass er nicht von der relevanteren Aushubtiefe sprach.
Fachliche Richtigstellung falscher Aussage:
Nicht die lichte Höhe von unterirdischen Räumen ist bautechnisch relevant. Die Abgrabungstiefe des gesamten Bereich soll lt. vorliegender Planung 8 Meter betragen. Das sind 4 Meter tiefer als die Fundamente der historischen Kathedrale und 5 Meter im Bereich des Grundwassers.
Kostspielige Sicherungsmaßnahmen (s. Staatsoper) würden nötig sein, die in den Kosten von 60 Millionen Euro noch nicht enthalten sind.
Aussage des Vereins "hedwig21":
Dr. Krieger auf die Frage, ob er mit Problemen bei Bau der Tiefsakristei rechne (Gefährdung des Bestands des historischen Bauwerks und teure Sicherungsmaßnahmen wegen instabilem Baugrund und hohem Grundwasserstand):
"Es sind sehr genaue Voruntersuchungen gemacht worden, die das ausschließen."
Fachliche Richtigstellung falscher Aussage:
Entgegen den Aussagen Dr. Kriegers und der Planer in der Entwurfsplanung Stand 08-2015 hat es keine Untersuchungen des Baugrunds und der historischen Fundamente im Bereich der Kathedrale gegeben. Nach Auskunft der Senatsverwaltung (SenStadtUm VIII E 31) vom 13.10.2016 wurden lediglich in einem begrenzten Bereich des Hofes 6 Bohrungen abgeteuft. Die Informationen beruhen auf den Angaben der Planer vom 19.02.2015 (s. Abbildung). Da Bohrungen im Bereich der Kathedrale ausblieben, können Probleme nicht ausgeschlossen werden.
Aussage des Vereins "hedwig21":
Dr. Krieger auf die Frage, nach einem "größeren Modell", das die Planung, über die hier nur geredet wird, verdeutlichen würde:
"Die Planer werden viel noch unterwegs tun müssen, um es zu visualisieren."
Da es bisher "alle möglichen Untersuchungen gegeben hat, die es sowieso hätte geben müssen."
"alle möglichen Untersuchungen"
Feststellung des Gegenbeweises:
Dass trotz der ausgegebenen 1,5 Mio. Euro für planerische Umbauvorbereitung nicht "alle möglichen Untersuchungen" durchgeführt worden sind, wurde mit dem Beleg fehlender Baugrunduntersuchungen bereits beschrieben.
Fachliche Richtigstellung falscher Aussage:
In der Phase, die das Vereinsvorstandsmitglied Przytarski im Interview der Vorbereitung zuschrieb, muss es detaillierte bautechnische Dokumentationen geben, nicht nur ein "größeres Modell". Nicht visualisierte Bilder, sondern fachgerechte Pläne sind zur Diskussion zu stellen.
Die unberechtigte Ausgabe von 1,5 Millionen Euro Kirchenmitteln für die Umbauvorbereitung bevor es 2015 einen neuen Bischof in Berlin gab, soll mit der Bemerkung "die es sowieso hätte geben müssen" nachträglich gerechtfertigt werden. Als Diözesanadministrator überschritt Prälat Przytarski 2014 mit der Freigabe derartig hoher Geldmittel seine Kompetenz und musste sich einem Rekursverfahren beim Vatikan unterziehen. Siehe dazu die Informationen der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).
Aussage des Vereinsvorstands "hedwig21":
Dr. Christoph Lehmann, Gründer und Vereinsvorstandsmitglied, nahm auf die Frage einer Journalistin der Berliner Morgenpost Stellung zu seiner Aussage vom 27.02.2016, die Katholiken mit ostdeutscher Biografie pauschal diskriminierte und Gemeinden spaltete.
Dr. Lehmann versuchte diese Verunglimpfung Andersdenkender mit üblichen Ausflüchten zu rechtfertigen (Zusammenhang, besondere Situation im Rahmen einer Diskussion etc.)
Quelle des Zitats von Dr. Lehmann::
Reaktionen in den Medien:
Der Wortführer derer, die bei der Vollversammlung des Diözesanrats den Abriss der intakten Innenausstattung der Kathedrale forderten, war Dr. Lehmann. Er spaltete mit der Äußerung: Man brauche"keine DDR-Katholiken-Gedenkkirche“ (Link zur Internetseite der "Freunde der St. Hedwigs-Kathedrale")