Der Beschluss des Deutschen Bundestages folgte einer Beschlussempfehlung, die auf einer fehlerhaften Begründung beruht. Dem vom Petenten vorgetragenen Anliegen wurde auf der Basis einer unkorrekten Prüfung nicht entsprochen. Wegen der kritikwürdigen Begründung ist der Abschluss zu hinterfragen.
Das zum Download bereitgestellte Schreiben an den Petitionsausschuss beantragt die Annullierung des Beschlusses und Fortsetzung des Petitionsverfahrens auf der Basis der korrigierten Stellungnahmen.
Dem Faksimile des Schreibens des Petitionsausschusses vom 03.07.2017 werden Belege und Quellenangaben zur Korrektur von Falschaussagen zugeordnet, die in der Beschlussempfehlung enthalten sind. Mit den vorgelegten Richtigstellungen wird dem Petitionsausschusses eine Korrektur des Verfahrens und dem Bundestag die Annullierung des Beschlusses empfohlen.