Petition beim Deutschen Bundestag

Gegen die Mitfinanzierung der Zerstörung des denkmalgeschützten Inneren der Kathedrale


Antrag vom 08.08.2017 auf Annullierung des Abschlusses der Petition wegen der fehlerhaften Begründung der Beschlussempfehlung


Der Beschluss des Deutschen Bundestages folgte einer Beschlussempfehlung, die auf einer fehlerhaften Begründung beruht. Dem vom Petenten vorgetragenen Anliegen wurde auf der Basis einer unkorrekten Prüfung nicht entsprochen. Wegen der kritikwürdigen Begründung ist der Abschluss zu hinterfragen.

Das zum Download bereitgestellte Schreiben an den Petitionsausschuss beantragt die Annullierung des Beschlusses und Fortsetzung des Petitionsverfahrens auf der Basis der korrigierten Stellungnahmen. 

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Antrag beim Petitionsausschuss mit der Kritik des Beschlusses, die mittels Quellen belegt wird
2017-08-08_Petition_DBT_St-Hedwigs-Kathe
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Dem Faksimile des Schreibens des Petitionsausschusses vom  03.07.2017 werden Belege und Quellenangaben zur Korrektur von  Falschaussagen zugeordnet, die in der Beschlussempfehlung enthalten sind. Mit den vorgelegten Richtigstellungen wird dem Petitionsausschusses eine Korrektur des Verfahrens und dem Bundestag die Annullierung des Beschlusses empfohlen.

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Quellen und Belege für Fehler der Begründung der Beschlussempfehlung für den Deutschen Bundestag
2017-08-06_Petition_DBT_St-Hedwigs-Kathe
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