Irreguläre Vergabe von Ausführungsplanung vor der Beantragung einer Baugenehmigung


Der Öffentlichkeit wird durch Dompropst, Pressesprecher und weiteren Verantwortlichen des Erzbistums Berlin mitgeteilt, dass die Projektvorbereitung korrekt erfolgt und damit die Vergabe öffentlicher Fördermittel gerechtfertigt wäre. Tatsächlich werden aber auch bei der Projektvorbereitung noch vor der Baubeantragung vertragsrelevante Tatsachen geschaffen, die mit den Förderrichtlinien für öffentliche Mittel nicht vereinbar sind. 

Auch die öffentlichen Verlautbarungen des Erzbistums Berlin stimmen nicht überein mit dem Maßnahmenkonzept/Umbauplanung (Baubeschreibung) des erzbischöflichen Ordinariats Berlin – das Grundlage für die Vergabe aller Planungs- und Bauleistungen ist.

Nachzulesen ist dies in der vollständigen Textfassung, die hier online offengelegt wird und zum Download bereitsteht.   

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2019-08-30-Maßnahmenkonzept-Umbauplanung
2019-08-30_Maßnahmenkonzept-Umbauplanung
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Irreguläre Vergabevorbereitung durch das Erzbischöfliche Ordinariat


Obwohl nach schriftlicher Mitteilung des verantwortlichen Dompropstes erst 2020 ein Bauantrag "vorbereitet" werden soll, erfolgen derzeit bereits Ausschreibungen für Planungsleistungen zur Ausführungsplanung.

Während die Planungsphasen 3 und 4 noch nicht erbracht sind, sollen vom Erzbischöflichen Ordinariat Planungsbüros schon für Planungsphasen 4 –6 (lt. HOAI) beauftragt werden. Privatpersonen dürfen Geld verschwenden, aber das Erzbistum Berlin nimmt staatliche Fördermittel in Anspruch und handelt dennoch unverantwortlich.


Auszüge aus dem Dokument des Erzbischöflichen Ordinariats –Vergabevorbereitung vom 19.09.2019: