Anzeige beim Bezirksamt Mitte von Berlin gegen die Verantwortlichen des Erzbistum Berlin wegen vorsätzlicher Verletzung bauordnungsrechtlicher Vorschriften
Gesendet an das Bezirksamt Mitte –
Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht – Frank-Michael Starke <Frank-Michael.Starke@ba-mitte.berlin.de>
Anzeige beim Bezirksamt Mitte von Berlin gegen die Verantwortlichen des Erzbistum Berlin wegen vorsätzlicher Verletzung bauordnungsrechtlicher Vorschriften
Gesendet an das Bezirksamt Mitte –
Leiter des Fachbereichs Denkmalschutz Guido Schmitz <Guido.Schmitz@ba-mitte.berlin.de>
Hedwigskathedrale _Bauaufsichtliche Sperrung des vom Erzbistum Berlin unrechtmäßig eingebauten Deckenverschlusses
Datum: 6. November 2018 13:15:20 MEZ
Sehr geehrter Herr Kohl,
die Bearbeitung Ihrer Anzeige vom 27.09.2018 ist noch nicht abgeschlossen und ich beantworte Ihre Fragen wie folgt:
1. Mit Datum vom 11. Oktober 2018 hatte ich eine schriftliche Anhörung an das Erzbistum gerichtet und die Anordnung der Beseitigung der ungenehmigt eingebauten Deckenschließung avisiert. Die Anhörung wurde mit Schreiben vom 24.10.2018 beantwortet und es besteht nach der Auswertung momentan keine Veranlassung, ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten.
2. Ein Bauantrag wurde noch nicht eingereicht, jedoch bereits angekündigt.
3./4. Unberührt davon wurden mir ebenfalls am 11. Okt. eine statische Berechnung und eine Erklärung des Tragwerksplaner zur Prüffreiheit des temporären Bodenverschlusses übergeben. Eine Prüfung ist aufgrund des § 66 Abs. 3, Ziff. 2, lit. b BauO Bln nicht erforderlich.
5. Mangels Bauantrag wurde auch noch keine Baugenehmigung erteilt. Aufgrund des Nachweises der Standsicherheit der Deckenschließung bestand jedoch kein Grund mehr, die angeordnete Absperrmaßnahme in der Kirche aufrecht zu erhalten.
6. Es steht Ihnen frei, auf der Grundlage des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) gebührenpflichtig Akteneinsicht schriftlich zu beantragen. Das IFG sieht Einschränkungen hinsichtlich des Schutzes persönlicher Daten vor.
Herr Schmitz wurde von mir über die bauaufsichtlichen Maßnahmen informiert, wird jedoch nur auf seinen Zuständigkeitsbereich beschränkt und eigenständig tätig.
Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Im Auftrag, Frank- M. Starke
Fachbereich Bau-und Wohnungsaufsicht