Anfrage bei Erzbischof Koch zu veränderten Plänen

Im Auftrag des befragten Erzbischofs reagiert Dompropst Przytarski


E-Mail-Antwort von Dompropst Przytarski vom 21.06.2019


Sehr geehrter Herr Kohl,

 

Erzbischof Dr. Koch hat mir Ihr Schreiben vom 19. Juni 2019 zur Beantwortung weitergeleitet. Es versetzt mich nicht wenig in Erstaunen. Es kann keine Rede davon sein, dass unser Erzbischof seine Pläne für die Zukunft der Sankt Hedwigs-Kathedrale geändert hätte, schon gar nicht grundsätzlich. Ich weiß nicht, aufgrund welcher Erkenntnisse Sie eine solche Vermutung anstellen. Sie dürfen weiterhin davon ausgehen, dass „der neue Besitzer für die kirchlichen Immobilen am Bebelplatz“ genau die Planungen weiterverfolgt, die Ihnen mit der Entscheidung unseres Erzbischofs vom 1. November 2016 bekanntgemacht wurden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Prälat Tobias Przytarski

Dompropst

 

Metropolitankapitel bei Sankt Hedwig

Hinter der Katholischen Kirche 3

10117 Berlin


Weiterleitung der Reaktion Przytarskis an die Unterzeichner der Anfrage

Die dürre Antwort Dompropst Przytarskis, die er im Auftrag des Erzbischofs verfasste und sandte,

geht auf wesentliche Fragen des Anschreibens nicht ein und bedarf einer fachgerechten Einordnung, 


Sehr geehrte Unterzeichner des Briefes unserer Anfrage vom 19.06.2019,

es ist interessant, dass so kurzfristig eine Reaktion im Auftrag von Erzbischof Koch erfolgt ist, die auch der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) übermittelt wurde.
Trotz des offensiven und den Anschein von Klarheit erweckenden Tons der Nachricht des Dompropstes Przytarski erhielten wir lediglich eine verklausulierte und sehr interpretationsfähige Antwort.
Wir erfahren, dass Erzbistum Berlin „genau die Planungen weiterverfolgt, die Ihnen mit der Entscheidung unseres Erzbischofs vom 1. November 2016 bekanntgegeben wurden."
Da mit der Verkündung des Entschlusses des Erzbischofs Koch  keine Zeichnungen bekanntgeben wurden, ist diese Aussage vollkommen unbestimmt.
Erzbischof Kochs „Pläne für die Zukunft der Hedwigskathedrale“ sind von ihm nie baulich bestimmt worden, am 1. November 2016 waren nur die Ergebnisse eines Realisierungswettbewerbs vom 01.07.2014 bekannt, dessen planungsrechtliche Grundlage nach der enspr. vertraglich zugrundegelegter Wettbewerbsrichtlinie (RPW 2013) vorgeschriebenen Frist von fünf Jahren am 01.07.2019 hinfällig wird.
Alle erst im Antragsverfahren zur denkmalrechtlichen Genehmigung im Dezember 2017 vorgebrachten (auf der 18-seitigen Tabelle zur Dissensentscheidung vom 05.02.2018 der Obersten Denkmalschutzbehörde des Landes Berlin zusammengefassten) baulichen Forderungen des EBO entsprechen dem federführend vom Designer Zogmayer verfassten Erläuterungen seines Wettbewerbsbeitrags, der für den Anteil des baulichen Umfelds (z. B. Bernhard-Lichtenberg-Haus) keine Zustimmung durch die Jury gefunden hatte, (denn der Ideenteil endete definitiv ohne Ergebnis.) Die vom Erzbischöflichen Ordinariat gegenüber den Genehmigungbehörden mitgeteilten liturgischen Belange beim „liturgisch-theologischen Gesamtkonzept“ entsprechen Punkt für Punkt den Angaben des Designers Zogmayer, da vor dem Realisierungswettbewerb kein „liturgisch-theologischen Gesamtkonzept“ existierte, das einem Realisierungswettbewerb hätte zugrunde gelegt werden müssen.
Dass nicht näher benannte Änderungen „schon gar nicht grundsätzlich“ seien, wird aber vorsorglich vom Dompropst, der für den Erzbischof schreibt, ausdrücklich festgestellt. 
Wir wissen also nach diese Reaktion nichts Genaues.
Es muss weiter recherchiert werden.
 
Auf unsere Bitten wird von den obersten Seelsorgern nicht eingegangen („… hoffen wir auf ausführliche und präzise Auskünfte, am Besten in Form geänderter zeichnerischen Unterlagen zu den von Ihnen nun vorgesehenen baulichen Maßnahmen.“).

Keine näheren Informationen werden in Aussicht gestellt, Transparenz wird nicht gewährt,

Auf die Bitte um Öffnung des grundlos geschlossenen Gotteshauses wird nicht eingegangen, wie auch nicht auf die Bitte, die einbauten Provisorien zurückzubauen, damit in der Kathedrale die dadurch entstandenen Bauschäden (Durchfeuchtung, Schimmelbildung) nicht weiter zunehmen.

Eine enttäuschende Antwort der verantwortlichen Umbauverfechter, die nicht von Souveränität zeugt.

Mit freundlichen Grüßen

 

Werner J. Kohl, Dipl.-Ing. Architekt,

Sprecher der Initiative „Freunde der Hedwigskathedrale“