Offenlegung der Unterlagen zur Denkmalzerstörung

Bisher verheimlichte Dokumente entlarven das kirchliche Vorgehen


Zustands erkundung des Dachaufbaus der Kathedralkuppel

Datum

25.02.2015


Gegenstand

Anlage  zum Antrag des Erzbistums Berlin auf  denkmalrechtliche
Umbaugenehmigung  vom 31.08.2017 ( entspr. Akteneinsicht bei Behörden )



Grundstück

Berlin-Mitte, Behrenstraße & Hinter der Katholischen Kirche & Hedwigskirchgasse & Bebelplatz


Vorhaben

Umbau- und Neubaubegehren St. Hedwigs-Kathedrale und Bernhard-Lichtenberg-Haus


Antragsteller

Erzbistum Berlin, Erzbischöfliches Ordinariat



Ergebnis der Zustandserkundung

Wiedergabe des Ergebnisses der vom Erzbistum Berlin beauftragten "Zustandsuntersuchung des Dachaufbaus der Kathedralkuppel" vom 25.02.2025 in Fotos, Anmerkungen und einem Detailschnitt auf 20 Seiten, wie es bei der Beantragung der denkmalrechtlichen Genehmigung für den Umbau der Hedwigskathedrale bei den Genehmigungsbehörden eingereicht worden war.

Download
2015-02-25_Zustandserkundung des Dachaufbaus der Kathedralkuppel zur Vorbereitung des Umbaus
2015-02-25_Zustandserkundung-zur-Vorbere
Adobe Acrobat Dokument 1.4 MB


Auszüge aus der Zustandserkundung des Dachaufbaus der Kuppel


Die vermeintliche "Kondensatfeuchte (Nässe)" ist derart geringfügig, dass sich über fünf Jahrzehnte des Bestands keinerlei Schäden am Holz der Dachschalung zeigen. Sobald die Fugen zwischen den Stahlbetonsegmenten von innen abgedichtet sind, wird auch die geringfügige Kondensatbildung unterbleiben.


Beispiel für die brachiale Untersuchungsart, die wenig Rücksicht auf die originale denkmalgeschützte Substanz nimmt und als Beleg dafür gelten kann, dass schon bei der Zustandserkundung die Möglichkeit eine "Sanierung" nicht ernsthaft in Betracht gezogen worden war.


Die Skizze eines Detailschnitts zeigt den vorgefundenen Bestand. Eine "Sanierung" hätte den Bestand wiederherzustellen. Das Erzbistum Berlin plant jedoch den Abriss der intakten Kupferdachdeckung, um einen Dachaufbau herzustellen, der dem geplanten Umbau dienen soll. Deshalb ist der im Mai 2020 vorgesehene Abriss nicht Teil einer "genehmigungsfreien Sanierung".