Nachfrage beim Landesdenkmalamt Berlin zur Prüfung des Abrissplans der Kupferdachdeckung der Kathedrale

Verein Freunde der Hedwigskathedrale e.V. an Landesdenkmalamt Berlin


Die mit der Dämmwirkung der übrigen Außenhülle korrespondierende Dicke des Dämmstoffs auf den Kuppeln beträgt 75 mm. Eine Erhöhung der Dämmstoffdicke würde den Totalabriss der gesamten Kupferdachdeckung und eine Veränderung der denkmalgeschützten Silhouette der Hedwigskathedrale nach sich ziehen.

 

Das Erzbistum Berlin beginnt ohne bautechnische Notwendigkeit eine einschneidende Veränderung von Dachaufbau und Silhouette der Kathedrale und deklariert dies als „genehmigungsfreie Sanierung“ in Pressemitteilungen vom 30.04. und 20.05 2020. 

Um auf ein gesetzeskonformes Verwaltungshandeln hinzuwirken, hat sich der Verein auch an die zuständige Baugenehmigungsbehörde gewandt und dabei die fachlichen Zusammenhänge ausführlich beschrieben (s. Links). Wir möchten Sie um Kenntnisnahme dieser Schreiben ersuchen, da darin weitere bedenkenswerte Aspekte beleuchtet werden.

 

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2020-06-11_Nachfrage beim Landesdenkmalamt Berlin zum Abriss der Kupferdachdeckung der Hedwigskathedrale
2020-06-11_LDA_Nachfrage_Hedwigskathedra
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Schreiben des Landesdenkmalamt vom 20.05.2020


Anfrage an das Landesdenkmalamt vom 07.05.2020