Prüfung der Denkmalschutzbehörde dauert noch an

Berliner Morgenpost am 29.01.2018 zur St. Hedwigs-Kathedrale


MITTE

St. Hedwigs-Kathedrale: Genehmigung für Umbau zieht sich hin

Der Umbau der St. Hedwigs-Kathedrale in Mitte kommt nicht voran. Die Prüfung der Pläne bei der Denkmalschutzbehörde dauert noch an.

 

Brigitte Schmiemann

Der Innenraum der St. Hedwigs-Kathedrale soll umgebaut werden (Archiv)                        Foto: Reto Klar


Die Entscheidung über den Umbau der St. Hedwigs-Kathedrale dauert länger als zunächst gedacht. Bei dem Antrag des Erzbistums auf denkmalrechtliche Genehmigung zu den Arbeiten im Innern der Kathedrale müssen nachgeforderte Unterlagen weiter ausgewertet werden, wie aus der Antwort der Senatskulturverwaltung auf eine Anfrage des FDP-Abgeordneten Stefan Förster hervorgeht.

 

Staatssekretär Gerry Woop teilt in seiner Antwort mit, dass die "erforderliche höchst umfangreiche Prüfung" derzeit läuft. Die Prüfung habe noch nicht abgeschlossen werden können, da Unterlagen nachgefordert wurden und ausgewertet werden müssten.

 

Wie berichtet, möchte das Erzbistum das Innere der Kathedrale am Bebelplatz für 43 Millionen Euro komplett umbauen. Außerdem sollen das Bernhard-Lichtenberg-Haus saniert und ein Teil neu gebaut werden. Alles zusammen wird auf 60 Millionen Euro Kosten geschätzt. Davon tragen das Erzbistum und die anderen Bistümer der Kirche rund 40 Millionen Euro, zwölf Millionen Euro finanziert die Bundesregierung und acht Millionen Euro das Land Berlin. Kritiker des Umbaus fordern allerdings lediglich eine Sanierung.

 

 

Künstler wollen notfalls gegen Umbau klagen

 

 

Die Oberste Denkmalschutzbehörde, die bei der Senatsverwaltung für Kultur und Europa angesiedelt ist, muss über den Umbau jetzt entscheiden. "Bei der umfänglichen Prüfung sind zudem die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege mit den liturgischen Erfordernissen der Kirche gemäß § 21 der Denkmalpflege des Denkmalschutzgesetzes Berlin abzuwägen", so Staatssekretär Woop.

 

Grundsätzlich liege es im Interesse der Denkmalbehörden, dass die Erhaltung des überlieferten Zustands eines Baudenkmals erfolgt. Allerdings könnten im Einzelfall Veränderungen zulässig sein. Künstler, die den Innenraum der Hedwigs-Kathedrale beim Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg gestalteten, haben bereits angekündigt, dass sie notfalls gegen einen Umbau klagen wollen.

 

 

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