Kirchliche Rechtfertigungsversuche des Rechtsbruchs

Von Katholischer Nachrichen-Agentur und Domradio veröffentlichte Texte

Im Wortlaut wiedergegeben, verlinkt und mit Kommentaren versehen von Werner J. Kohl


"Keine ungenehmigten Abbrucharbeiten"

Erzbistum Berlin verwundert über "Baustopp" für Kathedrale

KNA-Beitrag vom 18.09.2019 auf katholisch.de


Fachliche Betrachtung des KNA-Beitrags


Eine Nachrichten-Agentur titelt mit dem Gegenteil dessen, was zu berichten ist.

Die Aufsichtsbehörde hatte einen Baustopp verhängt wegen "ungenehmigter beziehungsweise nicht abgestimmter Abbrucharbeiten". Diese Tatsache ist belegt durch das Schreiben des Bezirksamts Mitte, dass der Katholischen Nachrichten-Agentur zugänglich ist. Der Titel des Beitrag dreht die Tatsache um und präsentiert die "alternativen Fakten", die der Pressesprecher des Erzbistums Berlin im Interview zum Besten gab.

 

Nicht der Bericht über Tatsachen oder das Ergebnis von Recherchen bestimmt den Beitrag, sondern die Verwunderung des Erzbistums Berlin, dass für die ungeneigten Abbrucharbeiten verantwortlich ist.

 

Der letzte Absatz ist eine kurze Zeit später als falsch erwiesene Aussage des Pressesprechers Förner:

"Förner betonte, in der Kathedrale seien bislang nur bauvorbereitende Arbeiten wie der Rückbau der Orgel, der Fenster und gottesdienstlicher Einbauten erfolgt." 

Die Abbrucharbeiten werden also hier noch verschwiegen, während sie im Beitrag des Domradio kurz darauf eingeräumt werden. Zögerlich werden Gesteinsbrocken zugegeben, die man aber bagatellisieren will.  

 

Zentraler Punkt der Rechtfertigungs-Propaganda des Erzbistums Berlin ist die Wortschöpfung "bauvorbereitende Maßnahmen", die kein Terminus der Bauordnung ist. Alle Maßnahmen, die ohne Genehmigung ausgeführt werden, verstoßen gegen Bauordnungsrecht. So kreiert der Rechtsbrecher einen Graubereich, in dem alles ohne Genehmigung möglich ist. Erneut ein Beispiel für "alternative Fakten" des Erzbistums. 


"Keine ungenehmigten Abbrucharbeiten"

Erzbistum Berlin verwundert über "Baustopp" für Kathedrale

Vor einigen Tagen hatte der zuständige Berliner Bezirk einen "Baustopp" bei der Sanierung der Sankt-Hedwigs-Kathedrale verhängt. Das Bistum kann sich das nicht erklären - und sucht jetzt das Gespräch mit der städtischen Verwaltung.

 Berlin - 18.09.2019

 

Auf einen staatlich verhängten "Baustopp" bei Sanierung und Umgestaltung der Sankt-Hedwigs-Kathedrale hat das Erzbistum Berlin mit Unverständnis reagiert. Bei dem Projekt habe es keine "ungenehmigten beziehungsweise denkmalrechtlich nicht abgestimmten Abbrucharbeiten" gegeben, erklärte Bistumssprecher Stefan Förner am Mittwoch auf Anfrage. Er kündigte an, Dompropst Tobias Przytarski habe einen Gesprächstermin mit Vertretern des Bezirkes Mitte vereinbart, "um etwaige Missverständnisse aufzuklären".

Ungewöhnliche Bodenöffnung

 

Den "Baustopp" verhängte der Bezirk mit Datum vom 13. September auf Initiative der Gruppe "Freunde der Hedwigkathedrale", die seit Jahren als scharfe Kritiker der Umgestaltung bekannt sind. Sie wendet sich unter anderem gegen das Vorhaben, die ungewöhnliche Bodenöffnung mit Treppe zur Unterkirche zu schließen.

 

Förner betonte, in der Kathedrale seien bislang nur bauvorbereitende Arbeiten wie der Rückbau der Orgel, der Fenster und gottesdienstlicher Einbauten erfolgt. Nach deren Abschluss werde dem Bezirk eine entsprechende Dokumentation vorgelegt, so der Bistumssprecher. (KNA)

(Ende des Originaltextes des KNA-Beitrags)



Der Umbau der Berliner Kathedrale stockt

Gesteinsbrocken lösen behördlichen Baustopp aus

KNA-Beitrag vom 19.09.2019 beim Kölner Domradio 


Propaganda-Analyse des KNA-Beitrags


Der Beitrag präsentiert eine ganze Reihe von "alternativen Fakten", die der geneigte Leser von einer seriösen Nachrichten-Agentur nicht erwarten würde. Der Artikel dient offensichtlich der Meinungsbeeinflussung im Sinne des Initiators eines Umbaus der Hedwigskathedrale, des früheren Berliner Erzbischofs und nunmehrigen Kölner Kardinals Woelki. Der Artikel ist dienstbare Kommunikation, die sich von unabhängigem Journalismus deutlich unterscheidet.

Noch zu kommentierende Punkte:

Ein nicht begonnener Umbau kann nicht "stocken"

"Ein Missverständnis aus Sicht der Kirche"

 

"Kleinere Altäre mussten abgebrochen und aus dem Boden gestemmt werden, daher die Gesteinsbrocken", erklärt dagegen Bistumssprecher Stefan Förner. 

"mussten abgebrochen werden" – Wer gab den Befehl für Maßnahmen ohne Genehmigung?

Niemand trägt Schuld am Rechtsbruch, wenn jeder nur vermeintlichen Befehlen folgt.

"Gesteinsbrocken" 

Die Worte des Bistumssprechers klingen so, als wären Gesteinsbrocken ganz überraschend vor die Kathedrale gefallen? 

"Bauvorbereitende Maßnahmen"


Der Umbau der Berliner Kathedrale stockt

Gesteinsbrocken lösen behördlichen Baustopp aus

Der Streit um den Umbau der Berliner Hedwigskathedrale geht in eine neue Runde. Das Bezirksamt Mitte verhängte einen Baustopp wegen des Verdachts, die Arbeiten könnten nicht genehmigt sein. Ein Missverständnis aus Sicht der Kirche.

Eigentlich schien die Sache längst geklärt: Die Berliner Sankt-Hedwigs-Kathedrale darf im Inneren tiefgreifend umgebaut werden - nach langen innerkirchlichen Debatten seit 2018 und mit Genehmigung der Obersten Denkmalschutzbehörde des Landes Berlin.

"Ungenehmigte bzw. denkmalrechtlich nicht abgestimmte Abbrucharbeiten"

Seit vergangenem September ist die katholische Bischofskirche geschlossen, es laufen nach Aussage des Erzbistums "bauvorbereitende Maßnahmen". Doch jetzt gerät das Projekt ins Stocken: Das Bezirksamt Mitte verhängte einen Baustopp für "ungenehmigte bzw. denkmalrechtlich nicht abgestimmte Abbrucharbeiten".

Die Entscheidung fiel mit Datum vom 13. September auf Initiative der Gruppe "Freunde der Hedwigskathedrale", die seit Jahren als scharfe Kritiker der Umgestaltung auftreten. Sie wenden sich unter anderem gegen das Vorhaben, die ungewöhnliche Bodenöffnung im Zentrum des Rundbaus mit Treppe zur Unterkirche zu schließen. Vor der Kathedrale liegende Gesteinsbrocken lassen die Gruppe offenbar vermuten, das Erzbistum habe bereits mit dem Innenumbau begonnen - ohne eine Baugenehmigung beantragt zu haben.

Erzbistum Berlin: Bauvorbereitende Arbeiten

"Kleinere Altäre mussten abgebrochen und aus dem Boden gestemmt werden, daher die Gesteinsbrocken", erklärt dagegen Bistumssprecher Stefan Förner. "Ungenehmigte beziehungsweise denkmalrechtlich nicht abgestimmte Abbrucharbeiten", wie das Bezirksamt schreibt, habe es hingegen nicht gegeben. Es handle sich nur um "bauvorbereitende Arbeiten" wie etwa den vorübergehenden Rückbau der Orgel und eben gottesdienstlicher Einbauten, was das Erzbistum bereits vor Wochen öffentlich kommuniziert habe.

Er erhoffe sich Klärung "etwaiger Missverständnisse" durch ein bereits vereinbartes Gespräch von Dompropst Tobias Przytarski mit den für den Denkmalschutz zuständigen Vertretern, betont Förner. Ohnehin sei vorgesehen, nach erhaltener Baugenehmigung nicht mit der Schließung der Bodenöffnung, sondern mit der Sanierung des Daches zu beginnen.

Klage wegen fehlender Befugnis wurde abgelehnt

Der Architekt Hans Schwippert (1899-1973) hatte die Bodenöffnung beim Wiederaufbau der ausgebombten Kirche nach dem Zweiten Weltkrieg angelegt. Bei der Umgestaltung soll der Altar im Zentrum der Rundkirche platziert werden, um besser nach den gegenwärtigen kirchlichen Vorgaben Gottesdienste feiern zu können, wirbt Erzbischof Heiner Koch um Verständnis.

Diese liturgischen Belange waren ausschlaggebend für die - mit Bedauern verbundene - Genehmigung der Denkmalschutzbehörde: Religionsgemeinschaften haben bei Umbauten von Sakralbauten mit Blick auf gottesdienstliche Erfordernisse Selbstbestimmungsrechte, die anderen Eigentümern von denkmalgeschützten Gebäuden abgehen. Bis 2023 soll der Umbau, für den Kosten in Höhe von 43 Millionen Euro veranschlagt werden, fertig sein. Zu zwei Dritteln wird das Projekt vom Bistum und den deutschen Diözesen und etwa zu einem Drittel vom Bund und dem Land Berlin finanziert.

Die Künstler, die um 1960 am Wiederaufbau der Kirche beteiligt waren sowie deren Rechtsnachfolger, hatten bereits im Januar gegen die Umgestaltung geklagt - ohne Erfolg. Sie wollen erreichen, dass die denkmalrechtliche Genehmigung des Umbaus aufgehoben wird. Das Berliner Verwaltungsgericht lehnte die Klage damals wegen fehlender Befugnis ab.

Freunde der Hedwigskathedrale beklagen heimlichen Abriss des denkmalgeschützten Marmorfußbodens

Einen zweiten Versuch starten die Künstler aus Ost und West, die zu DDR-Zeiten den Innenraum gestaltet haben, deshalb am 15. Oktober beim Berliner Landgericht: Ihre Klage auf Verletzung ihrer Urheberrechte hätte allerdings nur Erfolg, wenn die betreffenden Kunstwerke nur verändert werden, sagen Rechtsexperten. Wenn sie komplett beseitigt würden, sei die Klage gegenstandslos.

Bei diesem Punkt setzen die "Freunde der Hedwigskathedrale" an: In einer online veröffentlichten Stellungnahme äußern sie den Verdacht, dass die Arbeiten im Kircheninneren "destruktive Tatsachen schaffen, die das Verfahren behindern". Es gehe um die "vollständige Vernichtung des Gesamtkunstwerks", zu dem etwa ein heimlicher Abriss des denkmalgeschützten Marmorfußbodens gehöre.

Von einer "vollständigen Zerstörung" könne aber nicht die Rede sein, versichert Bistumssprecher Förner. Der Fußboden sei nur dort "in kleinen Teilen" beschädigt, wo die Altäre aus dem Boden gestemmt worden seien. Man darf gespannt sein, wie das Landgericht dies sieht.

Nina Schmedding 
(KNA)

(Ende des Originaltextes des KNA-Beitrags)