Bitte an die Vertreter aller deutschen Diözesen, die Mitfinanzierung der geplanten Teilabrisse und Umbauten der Hedwigskathedrale
und des Bernhard-Lichtenberg-Hauses in Berlin zu überdenken. Die Bischöfe mögen dazu beitragen, einen weiteren Bauskandal in Berlin zu verhindern mit dem obendrein ein weiteres deutsches Bistum in ein finanzielles Desaster geraten würde. Die Glaubwürdigkeit der katholischen Kirche in Deutschland könnte ein weiteres Mal selbstverschuldet belastet werden.
Uns irritieren öffentliche Aussagen von Vertretern unseres Erzbistums, dass die innere Gestaltung der Berliner Kathedrale nicht den gültigen liturgischen Erfordernissen entspricht. Die Liturgiekommission des Erzbistums Berlin gab keine sachliche Antwort auf die Frage nach liturgischen Gründen, mit denen ein Umbau der Kathedrale gerechtfertigt werden soll, obwohl die "Förderung der liturgischen Bildung … im Sinne der Liturgiekonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils" zu ihren satzungsmäßigen Pflichten gehört. Deshalb bitten wir die DBK um Unterstützung.
Mit den Schlussworten des Grußwortes des neuernannten Erzbischofs an die Gläubigen der Erzdiözese Berlin, das am 14. Juni 2015 verlesen wurde, wird „die Zeit der baulichen Erneuerung“ der Kathedrale als gegeben hingestellt. Wird es einen "Umbau ohne Gründe" und ein "Entscheidung ohne Prüfung" geben? Der Vorsitzende der DBK wird um Klärung gebeten, da bereits in der Zeit der Vakanz Vorbereitungen getroffen werden (Freigabe von 1,5 Mio. Euro für die Umbauplanung), die die Souveränität des künftigen Leiters der Diözese einschränken.
Die Liturgiekommission des Erzbistums Berlin gab keine sachliche Antwort auf die Frage nach liturgischen Gründen, die einen Umbau der Kathedrale erfordern würden, obwohl die "Förderung der liturgischen Bildung … im Sinne der Liturgiekonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils" zu ihren satzungsmäßigen Pflichten gehört. Deshalb wandte sich die Initiative katholischer Christen im Namen vieler Gläubigen an die DBK, um mehr über die permanent genannte, aber nirgends erläuterte "heutige Liturgie" zu erfahren.
Diese auf Dokumenten des Parlaments des Landes Berlin zu entnehmenden Informationen (s. Links) wurden den Katholiken des Erzbistums Berlin vorenthalten und waren auch der Deutschen Bischofskonferenz nicht mitgeteilt worden, wenn man den Antworten der DBK vertrauen kann.
Aus der Antwort von P. Dr. Hans Langendörfer SJ:
"Zwar haben sich einige deutsche Bischöfe am Rande einer Sitzung des Ständigen Rats der Deutschen Bischofskonferenz an der St. Hedwigs-Kthedrale informieren lassen, doch ist für die Entscheidungen das Erzbistum Berlin zuständig. Eine Aufstellung sämtlicher Kosten- und Finanzierungsaspekte entzieht sich ebenso unserer Kenntnis wie die Antwort auf die Frage, wie die Finanzierungsmittel aufgebracht werden sollen."