Vom Erzbistum befohlene Totenstille – Schweigebefehl für Gläubige?

Sind Argumente gegen unnötigen, riskanten, teuren Umbau zu gefährlich?

Am 28. Mai 2016 hat Pfarradministrator Marra einem Katholiken der Domgemeinde verboten, in der Kathedrale während der Besichtigungszeit mit Gläubigen zu sprechen. Die Einladung zu einem sachlichen Gespräch zur rechtlichen Begründung seines Schweigebefehls, die er angekündigt hatte, ist bisher ausgeblieben. Deshalb wurde nun eine Erinnerung gesandt. Da postalische Kommunikationsbemühungen vom Erzbistum kaum erwidert werden, wird zusätzlich hiermit der direkte digitale Weg gewählt.

Initiator des Schweigebefehls und Adressat des hier mitgeteilten Erinnerungsschreibens:

Pfarradministrator Marra
Pfarradministrator Marra

Brief an Arduino Marra, Pfarradministrator der Domgemeinde St. Hedwig

Sehr geehrter Herr Pfarradministrator Marra,

am 28.05 .2016 reisten über ein Dutzend Jugendliche aus dem Dekanat Potsdam-Luckenwalde nach Berlin, da sie zum viel diskutierten, möglicherweise vom Erzbistum Berlin beabsichtigten Umbau der Kathedrale Fragen an einen Baufachmann stellen wollten, mit dem sie verabredet waren. 

Als Pfarradministrator der Domgemeinde St. Hedwig, der Eigentümerin der Kathedrale, haben Sie, Herr Marra, die Pläne der Jugendlichen für unerlaubt erklärt.

Herbeigerufen vom Küster, hielten sie mich, den Unterzeichneten, schon vor den Stufen zur Kathedrale auf. Sie teilten mir mit, dass es mir untersagt sei, in der Kathedrale auf Fragen von Jugendlichen zu antworten. 

Daraufhin besuchte ich schweigend unsere Bischofskirche in der öffentlichen Besichtigungszeit. 

Dennoch bedrängten Sie mich in der Kathedrale vor den Jugendlichen mit weiteren Hinweisen auf Verbote. Sie wiesen darauf hin, dass Sie bereits im November 2014 von Ihrem Hausrecht Gebrauch gemacht hätten und mich der Kathedrale verwiesen hatten, als ich mich nach einem Gottesdienst mit einem einzelnen Gläubigen unterhielt, der mich angesprochen hatte. Damit schlossen Sie selbst aus, dass es allein um das Verbot unerlaubter Gruppenführungen ginge, wie Sie das Treffen mit Jugendlichen definieren wollten.

Daher bat ich um Vorlage von oder Hinweis auf justitiable Quellen, die einem Gläubigen verbieten, außerhalb von Gottesdiensten während öffentlicher Besichtigungszeiten mit einem anderen Gläubigen in der Kathedrale zu sprechen. In einer separaten Unterredung wollten Sie Erläuterungen geben. Wir verblieben, dass Ihr Hinweis auf die nachprüfbaren Quellen der Verbote, die Grundlage für Ihren Terminvorschlag sei.

Bisher haben Sie noch keine juristisch belastbaren Beweise, für die Rechtmäßigkeit Ihres Schweigebefehls übermittelt. Damit fehlt auch weiterhin Ihr Terminvorschlag für eine Unterredung zu dem Thema.

Hiermit möchte ich Sie an Ihr Wort erinnern und sehe erwartungsvoll Ihrem Schreiben entgegen. 

 

Ihre Verbotsbegründungen wären gerade in der laufenden Diskussion um die Zukunft der Kathedrale für viele Gläubige und Bürger interessant. Geht es doch um die Haltung von Verantwortlichen der Katholischen Kirche beim Umgang mit Menschen, Glaubensinhalten und Tatsachen.

 

Berlin, am 10. Juni 2016

Mit freundlichen Grüßen

Werner J. Kohl  (Dipl.-Ing. Architekt),

von der Initiative katholischer Christen „Freunde der St. Hedwigs-Kathedrale

 


 

Übermittlungshinweis:

Das Schreiben geht Herr Marra postalisch zu und ist außerdem ihm, wie allen Interessierten, zu denen sicher auch Erzbischof Dr. Koch zählt, über die Internetpräsenz der „Freunde der St. Hedwigs-Kathedrale“ zugänglich.