Denkmalfachlicher Beitrag des Landesdenkmalamtes

von Dr. Sabine Schulte, Referentin für Sakraldenkmale im LDA Berlin,

vom 13.08.2013 zum Wettbewerb "Innenraum St. Hedwigs-Kathedrale"

Das Erzbistum Berlin hatte trotz des Denkmalschutzes einen Realisierungwettbewerb zur Umgestaltung des geschützten Innenraums vom 01.11.2013 bis zum 30.06.2014 veranstaltet.

Da der Innenraum der Kathedrale unter gesetzlichem Denkmalschutz steht, wurden der Auslobung des Realisierungswettbewerbs vom zuständigen Landesdenkmalamt Berlin die denkmalpflegerischen Grundlagen zugeordnet, die bei der Bearbeitung hätten berücksichtigt werden müssen.

Das Erzbistum ließ in der Auslobung mehrere Abschnitte entgegensetzen, die eine Entfernung der geschützten Innengestaltung erwogen.