{St. Hedwigs-Kathedrale} „Sie ist in Berlin die Bischofskirche des Erzbistums Berlin und zugleich Pfarrkirche der Domgemeinde, in deren Eigentum sie steht.“
Am 16.10.2016 erfolgte die Aneignung der von König Friedrich II. für alle Zeiten der St. Hedwigsgemeinde geschenkten Kedwigskathedrale durch das Erzbistum Berlin, dass das denkmalgeschützte Bauwerk radikal umbauen will.
„In der Stellungnahme der BMK weist diese ausdrücklich darauf hin, dass die Bundesregierung die St. Hedwigs-Kathedrale in Berlin bisher nicht aus Denkmalprogrammen gefördert hat.“
Die Sanierung der Außenfassaden und Reliefs, gefördert durch Bundesmittel im Programm Städtebaulicher Denkmalschutz und des Landesdenkmalamt Berlin, erfolgte zwischen 2007 und 2009. Die Fortsetzung der denkmalpflegerischen Sanierung im Inneren ist vom Landesdenkmalamt bereits vorbereitet worden. (s. Veröffentlichung zum Tag des offenen Denkmals 2009 und Informationen des Landesdenkmalamt Berlin)
„Der BMK liegt auch zum heutigen Zeitpunkt kein Antrag auf Förderung von Sanierungsmaßnahmen bei der St. Hedwigs-Kathedrale vor.“
In der Petition und zwei Ergänzungen zur Petition (30.06.2015, 23.09.2015) wurde die Einordnung der Petition bei Kulturfördermaßnahmen bezweifelt und auf andere Resorts verwiesen (z. B. BMUB, dass nun tatsächlich eine Förderung in Höhe von 12 Mio. Euro zum Umbau der Kathedrale im Etat hat.
Besonders bedenklich ist dabei, dass die Förderung durch das BMUB erfolgt, ohne dass entspr. Angabe des Ministeriums ein schriftlicher Antrag vorgelegen hätte. (12 Mio. Euro auf Zuruf?)
Mit Schreiben vom 13.03.2017 teilt das Fördermittel vergebende Ministerium BMUB (Referat B II 6) mit, das noch kein formeller Antrag auf Fördermittel vom Erzbistum Berlin vorliegt.
„Wenn der Petent behauptet, die Kulturstaatsministerin Monika Grütters hätte im Juni 2015 vor Zeugen in der Katholischen Akademie Berlin e.V. die geplante finanzielle Unterstützung der katholischen Kirche durch die Bundesregierung für den Umbau der Berliner St. Hedwigs-Kathedrale zur Stärkung der Hauptstadtpräsenz der Kirche bereits im Bundeshaushalt eingebracht, so ist festzustellen, dass die Bundesregierung – nach aktuellem Stand – keine Haushaltsmittel für die St. Hedwigs-Kathedrale zugesagt und im Bundeshaushalt keine gesonderten Mittel für die Sanierung etatisiert hat.“
Hinweis für den Petitionsausschuss des Bundestages auf die Unterlagen des Bundestages
Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode –
Drucksache 18 / 9826 _Seite 103_Auszug:
"Für die Sanierung und den Umbau der St. Hedwigs-Kathedrale und des Bernhardt-Lichtenberg-Hauses in Berlin wurde ein neuer Titel „Zuschüsse für Investitionen zur Sanierung und Umbau der St. Hedwigs-Kathedrale und des Bernhardt-Lichtenberg-Hauses“ mit Barmittel und Verpflichtungsermächtigung in den Etat eingestellt. Die von der Fraktion DIE LINKE. zum Umbau der St. Hedwigs-Kathedrale vorgelegte Entschließung wurde von keiner der im Ausschuss vertretenen Fraktionen unterstützt."
Wenn Beschlüsse des Bundestages im Bundestag nicht bekannt sind, hätte dem Petitionsausschuss ein Blick in die Tagespresse Erkenntnisgewinn verschaffen können (s. Tagesspiegel 11.11.2016).
Aussagen einer Politikerin, die von Zeugen gehört und schriftlich aufgezeichnet worden, in einer Begründung abzustreiten, die von eine Kette von Fehlern durchzogen ist, wirkt nicht seht glaubwürdig, zumal das Gesagte durch Tatsachen bestätigt worden ist.
„Die Domgemeinde der St. Hedwigs-Kathedrale plant und entscheidet als Denkmaleigentümer der St. Hedwigs-Kathedrale über Maßnahmen zur denkmalgerechten Sanierung und über Umbaumaßnahmen unter Berücksichtigung gottesdienstlicher Belange in eigener Verantwortung und in enger Abstimmung mit den Denkmalbehörden in Berlin.“
Die Schlussfolgerungen basieren in wesentlichen Punkten auf Prüfungsfehlern. So werden im Resümee (Seite 58/59 der Anlage 4 zu Protokoll 18/86) die bereits genannten Fehler wiederholt (z.B. Eigentum). Eine enge Abstimmung zwischen Eigentümer und Denkmalbehörden in Berlin, die nicht erfolgt, wird nur unzutreffend behauptet.
Die Begründung der Beschlussempfehlung, auf dessen Grundlage der Petitionsausschuss am 29. Juni 2017 beschlossen hat, das am 30. Mai 2015 eröffnete Petitionsverfahren (Pet 3-18-04-2242-020293) abzuschließen, ohne dem vorgebrachten Anliegen zu entsprechen, ist wegen offensichtlich unzutreffender Annahmen und fehlender Aktualität irritierend.
Den in der Petition vorgetragenen Problemen wurde auf der Basis fragwürdiger und fehlerhafter Prüfung nicht entsprochen.
Der Beschluss des Deutschen Bundestages folgte einer Beschlussenpfehlung, die auf einer fehlerhaften Begründung beruht.
Eine kritische Nachfrage beim Petitionsausschuss des Bundestages ist geboten.