Petition beim Deutschen Bundestag

Gegen die Mitfinanzierung der Zerstörung des denkmalgeschützten Inneren der Kathedrale


Schreiben des Petitionsausschusses vom 06.03.2018 sagt zu, das gesamte Vorbringen dem Petitionsausschuss des 19. Deutschen Bundestages zur Prüfung vorzulegen.


Die Stellungnahme des für die Mitfinanzierung der Zerstörung des denkmalgeschützten Inneren der St. Hedwigs-Kathedrale Berlin zuständigen Bundesministeriums (BMUB) ist nach Auffassung des Petitionsausschusses nicht ausreichend. Eine vollständige neue Prüfung ist erforderlich


Faksimile des Schreibens des Petitionsausschusses vom 06.03.2018 an die Freunde der St. Hedwigs-Kathedrale
Faksimile des Schreibens des Petitionsausschusses vom 06.03.2018 an die Freunde der St. Hedwigs-Kathedrale

Abschrift des Schreibens des Petitionsausschusses vom 06.03.2018 an die Freunde der St. Hedwigs-Kathedrale:

Kulturfördermaßnahmen 

Pet 2-18-18-2242-020293a  (Bitte bei allen Zuschriften angeben!)

Sehr geehrter Herr Kohl,

für Ihr Schreiben vom 18. Februar 2018, das hier am 26. Februar 2018 eingegangen ist, bedanke ich mich.

Ihre Ausführungen und Beanstandungen sind hier sehr aufmerksam gelesen worden. Ihre Enttäuschung darüber, dass die Erläuterungen des zuständigen Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit nicht ausführlich genug sind und Sie daher mit der Bewertung des Ausschussdienstes nicht einverstanden sind, kann ich nachvollziehen. Nach nochmaliger Prüfung der Stellungnahme des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit teile ich Ihre Auffassung.

Daher werden Ihre Beanstandungen nunmehr zum Anlass genommen, Ihr gesamtes Vorbringen dem Petitionsausschuss des 19. Deutschen Bundestages zur Prüfung vorzulegen.

Für die parlamentarische Prüfung Ihrer Petitionsangelegenheit liegen mir bereits sämtliche Unterlagen bzw. Informationen vor. Gern können Sie weitere Schwerpunkte, falls Sie diese noch berücksichtigt wissen wollen, darlegen, damit diese in die Prüfung Ihres Anliegens einfließen können.

Mit freundlichen Grüßen

im Auftrag  (Unterschrift)  Hennig


Das seit dem 30.05.2015 laufende Petitionsverfahren hat durch die bisher beigebrachten Stellungnahmen der Bundesbeauftragten für Kultur und Medien und der des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit keine für den Petitionsausschuss befriedigenden Ergebnisse erbracht. Daher wird eine Bearbeitung der Petition im Petitionsausschuss des neu gewählten Bundestages notwendig.

 

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Petitionsausschuss sagt mit Schreiben vom 06.03.2018 Prüfung des gesamten Vorbringen im Petitionsausschuss des 19. Deutschen Bundestag zu
2018-03-06_Antwort_Petitionsausschuss.pd
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