Schriftwechsel mit dem Berliner Senat zu Baugrunduntersuchungen

Baugrundbohrungen werden vom Berliner Senat veröffentlicht


Baugrundverhältnisse rings um die Hedwigskathedrale


Veröffentlichungspflicht

Die Ergebnisse von Baugrundbohrungen sind im Land Berlin zu veröffentlichen.

Die Senatsverwaltung informiert dazu  online oder auf Nachfrage, wenn die Ergebnisse noch nicht online zur Verfügung stehen.

Ob im Bereich rings um die Hedwigskathedrale Baugrunduntersuchungen durchgeführt wurden, die allein Basis für qualifizierte Baugrundgutachten sein können, wurde bei der Senatsverwaltung angefragt.

Fehlende Untersuchungen

Die von der Senatsverwaltung ausgefertigte Lageplan der Bohrungen belegt, dass im Auftrag des Erzbistums Berlin lediglich in einem engen Bereich südlich der Kathedrale 6 Bohrungen  abgetäuft wurden, die nur 10 Meter tief reichten.

Das ermöglicht natürlich keine belastbaren, fachlich qualifizierten Aussagen über die Baugrundverhältnisse der gesamten Hedwigskathedrale und der angrenzenden Bauwerke.


Der Lageplan der Bohrungen von der Senatsverwaltung zeigt deutlich, dass rings um die Kathedrale keine Bohrungen erfolgten.
Der Lageplan der Bohrungen von der Senatsverwaltung zeigt deutlich, dass rings um die Kathedrale keine Bohrungen erfolgten.