Neue Liturgie?

Faktencheck zur Umbauabsicht

Aussagen des Erzbistums versus belegbare Quellen


Gibt es eine neue Liturgie, die einen Umbau erfordert?

Erzbischof: Statt Notwendigkeit nur liturgische Gestaltungsmöglichkeiten

Erzbischof Dr. Koch in seinem Hirtenwort vom 01.11.2016:

"Nach dem II. Vatikanischen Konzil sind die liturgischen Gestaltungsmöglichkeiten jedoch deutlich erweitert worden, mit tiefer geistlicher und theologischer Begründung. Ich bin sehr zuversichtlich, dass die Umgestaltung mehr noch als bisher eine würdige Feier der Liturgie ermöglichen, einen Ort der Gottesverehrung im Herzen von Berlin akzentuieren und eine Stätte der Nachdenklichkeit eröffnen wird, nicht zuletzt für die vielen suchenden Ungetauften, die als Passanten oder Touristen in unsere Bischofskirche kommen."

Erzbischof: Statt neuer Erfordernisse nur Fragen

Erzbischof Dr. Koch in seinem Hirtenwort vom 01.11.2016:

"Wir müssen uns daher fragen, wie Liturgie und geistliches Leben in der umgestalteten Kathedrale auf neuen Wegen offen für alle gestaltet werden können."

Hirtenwort enthält keine Aussagen zu neuen liturgischen Erfordernissen

Dekret des Vatikan zur Liturgie in der St. Hedwigs-Kathedrale

Im vatikanisches Dekret der Kongregation für den Klerus vom 14.03.2017 heißt es::

"Die Argumentation hinsichtlich der liturgischen Normen, die von der Rekurrentin in ihrer remonstratio an den Erzbischof dargelegt wurde, fließt nicht in die Entscheidung dieses Dikasteriums ein, weil weder der gegenwärtige Zustand noch die vorgesehene Lösung liturgisches Recht verletzen dürfte."

 

Vatikan sieht keine liturgische Notwendigkeit eines Umbaus

Faksimile des vatikanischen Dekrets der Kongregation für den Klerus vom 14.03.2017 zur Liturgie in der St. Hedwigs-Kathedrale
Faksimile des vatikanischen Dekrets der Kongregation für den Klerus vom 14.03.2017 zur Liturgie in der St. Hedwigs-Kathedrale

Vortäuschung liturgischer Notwendigkeit eines Umbaus

Kardinal Woelkis Fehlinformationen

Richtigstellung entspr. Quellen


Vermeintliche liturgische Notwendigkeit

– einer Altarumrundung

– der allseitigen Altarbeweihräucherung;

Vermeintlich sei die Innengestaltung von 1963 nicht konzilskonform.

Die Fehlinformationen wurden 2013 und 2014 während des Realisierungswettbewerbs von Presse und Medien aufgegriffen und verbreitet. Das Erzbistum Berlin ließ die haltlosen Behauptungen danach fallen, korrigierte sie jedoch nicht öffentlich. Dadurch werden falsche liturgische Aussagen immer noch öffentlich kolportiert und beeinflussen so auch Politiker.

Römischen Messbuch stellt richtig:

– Missale Romanum § 299

– Missale Romanum § 277

Dagegen wurde die Liturgiereform hier erstmals konzilsgerecht umgesetzt.

Zur Richtigstellung durch kompetente Experten wird auf folgende LINKS im Internet verwiesen:

– Vatikanisches Dekret vom 14.03.2017 – LINK

– Liturgiewissenschaftler Prof. Dr. A. Gerhards

– Berliner Weihbischof em. Weider klärt auf

 

 


Ohne liturgischen Grund wäre Denkmalzerstörung gesetzwidrig.

Der Sprecher des Erzbistums Berlin, Stefan Förner, räumte am 29.06.2017 bei der Veranstaltung der Deutschen Stiftung Denkmalschutz ein, der Umbau der Kathedrale sei zwar "funktional notwendig, aber kirchenrechtlich nicht zwingend" (s. Beitrag in der Herderkorrespondenz 8/2017).