Datum
06.10.2017
Grundstück
Berlin-Mitte, Behrenstraße & Hinter der Katholischen Kirche & Hedwigskirchgasse & Bebelplatz
Vorhaben
Umbau- und Neubaubegehren St. Hedwigs-Kathedrale und Bernhard-Lichtenberg-Haus
Antragsteller
Erzbistum Berlin, Erzbischöfliches Ordinariat
Zitat aus der Stellungnahme des LDA:
1. Die Hedwigskathedrale ist nicht "für die ganze Katholische Kirche Deutschlands zentrale Kirche in der Bundeshauptstadt".
2. Die "suggerierte Behauptung, die katholische Kirche sei in den Fragen des geplanten Umbaus der Hedwigskathedrale autark, trifft nicht zu."
3. Verweis auf das päpstliche Dekret vom 14.03.2017, das weder einen liturgischen Umbaugrund noch einen Vorrang von Kirchenrecht vor Landesrecht sieht und daher ausdrücklich formuliert "stets unter Wahrung der Rechte der betroffenen Organe" also die Rechte des Landes Berlin, (dem auch jeder Berliner Erzbischof per Eid Loyalität zusichert).
Allein auf der ersten Seite der Stellungnahme des LDA sind bereits drei Fehler der Darstellung des Erzbistums Berlin nachgewiesen. Auf den übrigen sechs Seiten werden auch die restlichen Behauptungen des Erzbistums Berlin Punkt für Punkt an Hand von Quellen widerlegt.
Was bewog die Oberste Denkmalschutzbehörde des Berliner Senats unter Kultursenator Dr. Lederer die stichhaltige Stellungnahme seiner Fachbehörde in der Abwägung vollkommen unzureichend zu berücksichtigen (bzw. richtiger formuliert "zu ignorieren"_wjk)?