Petition beim Deutschen Bundestag

vom 30. Mai 2015

Gegen die Mitfinanzierung der Zerstörung des denkmalgeschützten Inneren der Kathedrale

Freunde der St. Hedwigs-Kathedrale

Initiative katholischer Christen im Erzbistum Berlin  (vertreten durch Jürgen Manderla)


Einreichung der Petition mit Schreiben vom 30.05.2015


Aus zuverlässiger Quelle haben wir erfahren, dass staatliche Mittel in Höhe von 12 Mio. € in den radikalen Umbau des Inneren der Berliner St. Hedwigs-Kathedrale fließen sollen. Bereits vor Dezember 2014 war gegenüber dem Erzbistum Berlin diese zweckgebundene Bezuschussung der Zerstörung der denkmalgeschützten Innengestaltung der Kathedrale in Aussicht gestellt worden. Führende Kunstwissenschaftler und Denkmalpfleger sprechen sich öffentlich gegen den dadurch drohenden Verlust dieses bedeutsamen Kirchenraums aus. Auch innerhalb der katholischen Kirche ist die nur einseitig gewünschte, baulich und liturgisch aber unnötige Umgestaltung umstritten. Da das Erzbistum Berlin noch verschuldet ist, bedarf es privater und öffentlicher Spenden, um den geplanten kostspieligen Umbau zu verfolgen, durch den sich derzeitige Amtsträger des Erzbistums eine Stärkung der Präsenz der Katholischen Kirche in der Hauptstadt versprechen. Die fragliche finanzielle Zuwendung wäre eine enorme Parteinahme, mit der die Bundesregierung ihre Verpflichtung zur Neutralität verletzen würde.

Hiermit bitten wir die Mitglieder des Petitionsausschusses sich für eine Rücknahme dieser Inaussichtstellung finanzieller Zuschüsse und gegen deren tatsächliche Zahlung zur Förderung partikularer Interessen einzusetzen. Bundestagsabgeordnete und Regierungsmitglieder sollten sowohl ihrem Gewissen als auch dem Wohle des ganzen Volkes verpflichtet sein. Die finanzielle Förderung der Wünsche eines Klientel würde gegenüber anderen gesellschaftlichen Gruppen zu Benachteiligungen führen, die hier zunächst genannt und in der Anlage im Einzelnen begründet werden:

 

1. Staatliche Beeinflussung des Meinungsbildungsprozesses innerhalb einer Religionsgemeinschaft

2. Bevorzugung einer konfessionellen Gruppe gegenüber anderen Religionsgemeinschaften

3. Bundesstaatliche Einwirkung auf die hoheitliche Entscheidung einer Landesdenkmalbehörde

4. Vernachlässigung kulturpolitischer Aufgaben (Denkmalschutz) zugunsten religiöser Einflussnahme

5. Verletzung des Gebots der institutionellen Trennung von Kirche und Staat

 

Gegen die Vorschriften des Grundgesetzes, die weltanschauliche Neutralität des Staates und institutionelle Trennung von Staat und Kirche vorschreiben, würde verstoßen, wenn ein Ministerium seine Amtsgewalt und die ihm anvertrauten Steuermittel zu unangemessener Einmischung missbrauchte.

Viele Katholiken, für die ich hier schreibe, befürworten die erforderliche Sanierung, sind aber gegen eine innere Umgestaltung der St. Hedwigs-Kathedrale (…)


Download des Petitionsschreibens

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Schreiben an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages vom 30.05.2015
2015-05-30_Petition_DBT_St-Hedwigs-Kathe
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