Keine Bauwerkspflege seit 2011
(Reinigung von Fenstern, Wandfläche etc. wird mit Hinweis auf Umbau "eingespart")
Vernachlässigung des Erhalts der originalen Gestaltung (Bankaufstellung, Vorhalle etc.)
Kontinuierlich wechselnde Vorwände, mit denen die Notwendigkeit eines Umbaus begründet werden sollte.