Petition beim Deutschen Bundestag

Gegen die Mitfinanzierung der Zerstörung des denkmalgeschützten Inneren der Kathedrale


Antwort Petitionsausschuss vom 08.01.2018 mit Stellungnahme BMUB


Anschreiben des Ausschusses

Mit mehrmonatiger Verzögerung wird eine Stellungnahme des BMUB von Oktober 2017 übermittelt, mit der die Petition abgeschlossen werden soll. 

Seit Mai 2015 wurde die Petition immer an die nicht zuständige BMK zur Stellungnahme weitergeleitet. Nach der Übergabe der Analyse der fehlerhaften Begründung der Beschlussempfehlung mit Scheiben vom 08.08.2017 wurde eine erneute Prüfung zugesagt.

Stellungnahme des BMUB

Vom BMUB wird lediglich die geplante Investitionszuschüsse in Höhe von 12 Mio. Euro bestätigt (Mitfinanzierung der Zerstörung des denkmalgeschützten Inneren der Kathedrale_Anm. FdSHK).

Mit der Zusage vor genehmigungsfähiger Planung und denkmalrechtlicher Genehmigung des Landesdenkmalamts wird die beabsichtigte Zerstörung des denkmalgeschützten Inneren der Kathedrale durch die Bundespolitik gefördert.

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Antwort des Petitionsausschusses vom 08.01.2018 mit Stellungnahme des BMUB von Oktober 2017
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Fazit für die Einreicher der Petition

Auf die in der Petition vorgetragenen Probleme wurde mit der Stellungnahme nicht eingegangen. Die fragwürdige und fehlerhafte Begründung des Beschlusses wurde nicht berichtigt.

Die lapidare und unbegründete Zurückweisung der nachgewiesenen Fehler ist unbefriedigend und wird nicht unwidersprochen bleiben.



BMUB zu den Bedingungen für die 12 Mio. Förderung

Voraussetzung für Förderung

"Voraussetzung für die Auszahlung der Zuschüsse durch das BMUB ist die Vorlage von ausreichenden Antrags- und Bauunterlagen durch das Erzbistum Berlin. Dies setzt eine genehmigungsfähige Planung voraus, auf deren Grundlage Zuwendungsbescheide ausgestellt werden können."

Landesdenkmalamt ist zuständig

"Die Planung beinhaltet die denkmalrechtliche Genehmigung vom Landesdenkmalamt. Das BMUB als Zuwendungsgeber nimmt hierauf keinen Einfluss."



Zitate sind aus der Stellungnahme des BMUB entnommen, dessen Wortlaut hier wiedergegeben wird:

Monika Thomas – Ministerialdirektorin – Leiterin der Abteilung B, Bauwesen, Bauwirtschaft und Bundesbauten
Tel: +49 3018 305-7000
Fax: +49 3018 305-7099
 
Bundesministerium für Umwelt, Bau und Reaktorsicherheit, 11055 Berlin
 
Deutscher Bundestag
Petitionsausschuss
Platz der Republik 1
11011 Berlin
 
Berlin,    Oktober 2017
 
Eingabe Freunde der St. Hedwigs-Kathedrale, Initiative katholischer Christen im Erzbistum Berlin
Herr Werner J. Kohl, Voßstraße 9, 10117 Berlin  vom 08. August 2017
 
Ihr Schreiben vom 23. August 2017 – Pet 3-18--18-2242-020293a
 
Mit Beschluss des Deutschen Bundestages im Dezember 2016 wurden im Bundeshaushalt insgesamt 12 Mio. Euro Zuschüsse für Investitionen zur Sanierung und zum Umbau der St. Hedwigs-Kathedrale und des Bernhard-Lichtenberg-Hauses zur Verfügung [zur Verfügung] gestellt.
 
Voraussetzung für die Auszahlung der Zuschüsse durch das BMUB ist die Vorlage von ausreichenden Antrags- und Bauunterlagen durch das Erzbistum Berlin. Dies setzt eine genehmigungsfähige Planung voraus, auf deren Grundlage Zuwendungsbescheide ausgestellt werden können. Die Planung beinhaltet die denkmalrechtliche Genehmigung vom Landesdenkmalamt. Das BMUB als Zuwendungsgeber nimmt hierauf keinen Einfluss.
 
Die mit Ihrem Schreiben vom 23. August 2017 übersamten Anlagen sende ich Ihnen wunschgemäß zurück
 
Mit freundlichen Grüßen
[Unterschrift]

 

Monika Thomas